Urkunde 1281 März 17: Unterschied zwischen den Versionen

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Th(eodericus), Graf von Limburg, Aleidis, Gräfin, seine rechtmäßige Ehefrau, Everhardus, unser Sohn, Theodericus und Fredericus, Söhne des verstorbenen Johannes von Limburg, unsere Söhne, und dessen Schwester, entbieten allen, die dieses Schreiben sehen, aufrichtige Zuneigung.
Th(eodericus), Graf von Limburg, Aleidis, Gräfin, seine rechtmäßige Ehefrau, Everhardus, unser Sohn, Theodericus und Fredericus, Söhne des verstorbenen Johannes von Limburg, unsere Söhne, und dessen Schwester, entbieten allen, die dieses Schreiben sehen, aufrichtige Zuneigung.


Da die Taten, die in der Zeit geschehen, mit der Zeit vergehen, ist es angebracht, das, was getan wird, in öffentliche Schriften zu fassen. Daher machen wir eurer Gesamtheit hiermit kund, dass, nachdem zwischen uns bzw. unserer Seite einerseits und dem ehrwürdigen Vater und Herrn Abt Otto und seinem Konvent von Werden (Werdinensem) andererseits vor dem besagten Abt, der dem Gericht vorstand, und in Anwesenheit der Getreuen und Vasallen des Klosters, lange über die Vogtei von Eickel (Echolthe) gestritten wurde – weil wir behaupteten, diese Vogtei würde uns durch Erbfolge zustehen – wir schließlich mit den vorgenannten Abt und Konvent verschiedene Verhandlungen über die Herstellung von Frieden und Eintracht geführt haben.
Da die Taten, die in der Zeit geschehen, mit der Zeit vergehen, ist es angebracht, das, was getan wird, in öffentliche Schriften zu fassen. Daher machen wir eurer Gesamtheit hiermit kund, dass, nachdem zwischen uns bzw. unserer Seite einerseits und dem ehrwürdigen Vater und Herrn Abt Otto und seinem Konvent von Werden (Werdinensem) andererseits vor dem besagten Abt, der dem Gericht vorstand, und in Anwesenheit der Getreuen und Vasallen des Klosters, lange über die Vogtei von Eichholz (Echolthe) gestritten wurde – weil wir behaupteten, diese Vogtei würde uns durch Erbfolge zustehen – wir schließlich mit den vorgenannten Abt und Konvent verschiedene Verhandlungen über die Herstellung von Frieden und Eintracht geführt haben.


Auf den Rat des Edlen Everhardus, Graf von der Mark (Marka), und des Herrn Theodericus von Volmarstein (Volmesteyne), unserer Verwandten, die wir für unsere Seite zur Beilegung dieses Streits ausgewählt haben, und mit dem Rat und der Zustimmung all unserer Erben haben wir uns freundschaftlich geeinigt, dass wir, nachdem wir von demselben Abt und Konvent 25 Mark guter und gesetzlicher Pfennige Kölner (Coloniensis) Währung erhalten haben – deren vollständigen Erhalt wir hiermit in bar anerkennen und bezeugen – auf jedes Recht verzichten, das uns rechtlich oder faktisch zusteht oder unseren Erben in Zukunft zustehen könnte, und zwar an der vorgenannten Vogtei von Eickel. Wir übergeben dieselbe Vogtei mit all ihrem Zubehör in die Hände des vorgenannten Abtes und Konvents, damit sie für immer zu ihrem Nutzen oder Gebrauch behalten wird, wie es ihnen angemessen erscheint. Wir überlassen ihnen die freie Befugnis, über die besagte Vogtei zu verfügen und sie zu ordnen, wie es dem Nutzen ihres Klosters zuträglich erscheint. Wir behalten uns und unseren Erben keinerlei Recht oder Anspruch an der erwähnten Vogtei für die Zukunft vor, indem wir uns gänzlich von jeder Klage, Belastung, Störung und Unannehmlichkeit von ihrer Seite zurückziehen.
Auf den Rat des Edlen Everhardus, Graf von der Mark (Marka), und des Herrn Theodericus von Volmarstein (Volmesteyne), unserer Verwandten, die wir für unsere Seite zur Beilegung dieses Streits ausgewählt haben, und mit dem Rat und der Zustimmung all unserer Erben haben wir uns freundschaftlich geeinigt, dass wir, nachdem wir von demselben Abt und Konvent 25 Mark guter und gesetzlicher Pfennige Kölner (Coloniensis) Währung erhalten haben – deren vollständigen Erhalt wir hiermit in bar anerkennen und bezeugen – auf jedes Recht verzichten, das uns rechtlich oder faktisch zusteht oder unseren Erben in Zukunft zustehen könnte, und zwar an der vorgenannten Vogtei von Eichholz. Wir übergeben dieselbe Vogtei mit all ihrem Zubehör in die Hände des vorgenannten Abtes und Konvents, damit sie für immer zu ihrem Nutzen oder Gebrauch behalten wird, wie es ihnen angemessen erscheint. Wir überlassen ihnen die freie Befugnis, über die besagte Vogtei zu verfügen und sie zu ordnen, wie es dem Nutzen ihres Klosters zuträglich erscheint. Wir behalten uns und unseren Erben keinerlei Recht oder Anspruch an der erwähnten Vogtei für die Zukunft vor, indem wir uns gänzlich von jeder Klage, Belastung, Störung und Unannehmlichkeit von ihrer Seite zurückziehen.


Und wir, alle Erben des vorgenannten Grafen und der Gräfin und die Erben des verstorbenen Edlen Johannes von Limburg, erteilen hiermit unsere wohlwollende Zustimmung zu dieser für uns oder in unserem Namen getroffenen Anordnung. Wir alle, die oben Genannten, versprechen denselben Abt und Konvent in gutem Glauben, dass wir weder durch uns noch durch einen Strohmann gegen die besagte Anordnung verstoßen noch in Zukunft etwas unternehmen werden, um sie in irgendeiner Weise zu verletzen.
Und wir, alle Erben des vorgenannten Grafen und der Gräfin und die Erben des verstorbenen Edlen Johannes von Limburg, erteilen hiermit unsere wohlwollende Zustimmung zu dieser für uns oder in unserem Namen getroffenen Anordnung. Wir alle, die oben Genannten, versprechen denselben Abt und Konvent in gutem Glauben, dass wir weder durch uns noch durch einen Strohmann gegen die besagte Anordnung verstoßen noch in Zukunft etwas unternehmen werden, um sie in irgendeiner Weise zu verletzen.
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Th(eodericus), Herr von Volmarstein (Volmesteyne)
Th(eodericus), Herr von Volmarstein (Volmesteyne)


Lubertus von Wittinghofen (Vitinchove)
Lubertus von Vitinchove


Henricus von Eickel (Ekelo)
Henricus von Ekelo


Wenemarus von Dungelen
Wenemarus von Dungelen


Everhardus von Letten (Lethene) (Ritter)
Everhardus von Lethene (Ritter)


Mauritius von Herdegen (Hertgotinchusen), ebenfalls Ritter
Mauritius von Hertgotinchusen, ebenfalls Ritter


Adolphus von Altendorf (Aldendorpe)
Adolphus von Aldendorpe


Degenhardus von Letmathe (Letmette)
Degenhardus von Letmette


Bertrammus von Speldorf (Speldorpe)
Bertrammus von Speldorpe


Henricus von Didinghofen (Didinchove) (Laien)
Henricus von Didinchove (Laien)


und viele andere rechtschaffene Männer.
und viele andere rechtschaffene Männer.
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