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Wir, Gerhardus, von Gottes Gnaden Abt, der Prior und der gesamte Konvent des Ordens des heiligen Benedikt des Klosters Liesborn (Leysbernensis), machen allen kund, die dieses Schreiben einsehen, und bezeugen öffentlich, dass Wichardus, genannt von Ense (Ense), mit Zustimmung seiner Frau Sophia und seiner Erben seine Güter im Dorf Ostünnen (Tunen) verkauft hat. Dabei handelt es sich um zwei Hofstellen. Die eine, auf der derselbe Wichardus wohnt, wo Rutcherus, der Meier, gerade seinen Wohnsitz hat, hat er von unserer Hand als freies Lehen erhalten. Die andere, auf der Johannes, genannt Snach, wohnt, hielt er als freies Lehen aus der Hand des Edlen Herrn Theodericus von Volmarstein (Volmutsteyne). | |||
Er hat sie der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Porta Celi (zur Himmelspforte) rechtmäßig für achtzig Mark gesetzlicher Pfennige in Soest (Sosato) verkauft, mit allem Zubehör, Wiesen, Weiden, Wäldern, bebautem und unbebautem Land. | |||
Dieser Wichardus, seine Frau Sophia und ihre Söhne Conradus und Wichardus, sowie sein Schwiegervater Hinricus und seine Schwester Elyzabet und ihre übrigen rechtmäßigen Erben haben sich vor uns gestellt. Sie verzichteten auf das vorgenannte Gut, das sie von uns als Lehen hielten, und auf jedes Recht, das sie an demselben Gut zu haben schienen, und haben es frei in unsere Hände abgetreten. | |||
Wir, der vorgenannte Abt, Prior und Konvent, haben, geneigt durch die Bitten derselben Äbtissin und des Konvents auf der einen Seite und des besagten Wichardus und seiner Erben auf der anderen, das Eigentum des besagten Hofes in Tönne, der zu unserer Belehnung gehört, im Tausch gegen Güter in der Nähe der Burg Hovestadt (Hovestat), die Berge genannt werden, dem Kloster Himmelpforten und den dort Gott dienenden Personen übertragen und übergeben es hiermit zur ewigen Nutzung. | |||
Damit in Zukunft kein Anlass für Streitigkeiten über diese unsere Schenkung oder den vorgenannten Vertrag aufkommen kann, haben wir dieses hierüber verfasste Schreiben dem erwähnten Kloster und den Personen durch die Stärke unserer Siegel bekräftigt. | |||
Wir, Ludewicus, Graf von Arnsberg (Arnesberg), haben auf Bitten beider Parteien unser Siegel an dieses Schreiben anbringen lassen, damit das Vorgenannte auf ewig umso fester bleibt. | |||
Dabei waren anwesend: | |||
Lutbertus, der Kämmerer der Kirche von Soest (Sosaciensis) | |||
Hinricus von Himmelpforten, Priester | |||
Everhardus, genannt Sluch (Kleriker) | |||
Conradus von Ense | |||
Gerwinus von Uflen, Ritter | |||
Rutgerus, Kleriker | |||
Hermannus, Antonius, Hinricus, Theodericus, Godfridus und Conradus, die Brüder von Ense | |||
Herbordus Make, Bürgermeister | |||
Godscalcus von Wiginchusen | |||
Gerwinus von Lünen (Lunen) | |||
Bodo von Hoinch | |||
Johannes, Sohn des Ludewicus von Sunhere | |||
Albertus Preco (Bürger von Soest) | |||
und sehr viele andere. | |||
Gegeben am 16. Kalenden des September (17. August), im Jahre des Herrn 1280. | |||
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