Urkunde 1280 August 17: Unterschied zwischen den Versionen

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[In Arbeit]
Wir, der Edle Theodericus von Volmarstein (Volmåtsteyne), machen allen kund und bezeugen hiermit öffentlich, die dieses Schreiben erhalten, dass Wichardus, genannt von Ense (Ense), mit der Zustimmung seiner Frau Sophia und seiner anderen Erben, seine Güter im Dorf Ostünnen (Tünen) verkauft hat. Dabei handelt es sich um zwei Hofstellen, von denen die eine, auf der Johannes, genannt Snach, derzeit wohnt, zu unserer Belehnung gehört, während die andere, auf der Rutcherus wohnt, zur Belehnung des Geistlichen, Herrn Abt von Liesborn (Leysbernensis), gehört. Diese Güter hat er der Frau Äbtissin und dem Konvent des Klosters Porta Celi (zum Himmelspforten) für achtzig Mark guter Münze als rechtmäßigen Kauf übertragen, mit Wiesen, Weiden, Wäldern, bebautem und unbebautem Land und all ihrem Zubehör.
 
Der besagte Wichardus, seine Frau und ihre Söhne Conradus und Wichardus, sowie die Brüder desselben Wichardus, Råtgerus, der Kleriker, Hermannus, Antonius, Hinricus, Theodericus, Godefridus und Conradus, und ebenso Sophia, die Witwe des Herembert von Wambeln (Wanebollen), und ihre Söhne Rabodo, Thomas und Herembert sowie die übrigen rechtmäßigen Erben der Vorgenannten, haben vor uns auf das vorgenannte Gut, das sie von unserer Hand als Lehen hielten, verzichtet und es frei in unsere Hände zurückgegeben.
 
Wir haben, geneigt durch die Bitten derselben Äbtissin und des Konvents einerseits und des vorgenannten Wichardus und seiner Erben andererseits, das Eigentum der besagten Hofstelle, die, wie gesagt, zu unserer Belehnung gehört, in einem Tauschgeschäft mit den Gütern, die Hofstede genannt werden, dem vorgenannten Kloster PHimmelspforten und den dort dienenden Personen mit dem Rat und der Zustimmung unserer Brüder und Erben übertragen und übergeben es hiermit zur ewigen Nutzung.
 
Damit in Zukunft kein Anlass für Streitigkeiten über diese unsere Schenkung oder den vorgenannten Kauf aufkommen kann, haben wir dieses hierüber verfasste Schreiben den oft genannten Äbtissin und Konvent übergeben, bekräftigt durch die Stärke unseres Siegels.
 
Wir, Ludewicus, Graf von Arnsberg (Arnesberg), haben unser Siegel an dieses Schreiben anbringen lassen, damit das Vorgenannte auf ewig umso fester und unerschütterlicher bleibt.
 
Dabei waren anwesend:
 
Godefridus, der Dekan
 
Lubertus, der Kämmerer der Kirche von Soest (Sosatiensis)
 
Godescalcus von Wihinchusen
 
Gerwinus von Lünen
 
Winandus Gallicus
 
Hermannus, Wernerus, Johannes, Albertus, die Brüder, genannt Rufus
 
Alexander von Meninchusen
 
Gerhardus von Attenderne
 
Albertus Preco (Bürger von Soest)
 
Arnoldus, genannt Flacrian
 
Hermannus von Sweve, Kleriker
 
und sehr viele andere.
 
Gegeben am 16. Kalenden des September (17. August) im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1280.
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