Urkunde 1271 März 13: Unterschied zwischen den Versionen

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[in Arbeit]
Wir, Theodericus, Graf von Limburg (Lymborgh), unser erstgeborener Sohn Johannes, unser Sohn Everhardus und all unsere geborenen und noch zu gebärenden Erben, machen allen kund und bezeugen hiermit, dass wir mit dem Rat unseres Verwandten, des Edlen Engelbertus, Graf von der Mark (Marcha), sowie der Schöffen und Konsuln von Münster (Monstaeriensium) und Soest (Sosasciensium) mit der Stadt Dortmund (Tremoniensi) auf diese Weise einstimmig und einig geworden sind, und dass jede Uneinigkeit, die zwischen uns und all unseren Helfern auf der einen Seite und den Bürgern der besagten Stadt und ihren Mithelfern auf der anderen Seite bestand, durch einen Friedenskuss beigelegt wurde.
 
Dies bedeutet, dass wir von nun an keinerlei Rache für Tötungen, Brandstiftungen, Raubüberfälle, Beleidigungen und andere Belastungen, die von beiden Seiten anlässlich des vorgenannten Krieges begangen wurden, nehmen werden, sondern alles durch volle Freundschaft und Einigkeit ausgelöscht ist.
 
Des Weiteren haben wir alle Güter in Meldinchusen, Didinchove und Wambeln (Wanemale), wie Besitzungen, Äcker, Wiesen, Weiden, Wälder, Fischereien, bebaute und unbebaute Ländereien, sowohl unter der Erde als auch über der Erde, an denen wir eine Auseinandersetzung hatten oder hätten haben können, den besagten Dortmunder (Tremoniensibus) Bürgern als reines Eigentum übertragen, damit sie und ihre Erben sie auf ewig als Eigentum besitzen.
 
Außerdem werden wir treu auf die Vorteile und das Wohl der besagten Stadt achten und den besagten Bürgern in Bezug auf Personen und Güter keine Gewalt oder Belästigung zufügen. Wir werden in unseren Befestigungen niemanden festhalten, der der besagten Stadt Unannehmlichkeiten oder Belastungen zufügt, solange die oft genannten Bürger bereit sind, denjenigen, die von ihnen eine Sache fordern, Recht oder Freundschaft zu gewähren.
 
Anwesend waren:
 
Hermannus von Witten (Wittende)
 
Albertus von Hergotinchusen, unser Truchsess, Everhardus und Mauricius, seine Brüder
 
Theodericus von Berichem, unsere Burgmänner
 
Gerhardus von Altena (Althena)
 
Hinricus von Wickede
 
Theodericus von Foresto
 
Menricus von Apelderbike (Ritter)
 
Damit aber diese unsere Handlung Gültigkeit hat und von uns oder unseren Nachfolgern nicht gebrochen oder geändert werden kann, haben wir der vorgenannten Stadt Dortmund dieses Schreiben gegeben, bekräftigt durch die Stärke unseres Siegels. Zusätzlich haben wir die Edlen Engelbertus, Graf von der Mark, den vorgenannten Borghardus von der Brücke (Bruke), Theodericus von Volmarstein (Volmutstene) und Albertus von der Horst (Hurda), unsere Verwandten, gebeten, dieses Schreiben zusammen mit unserem Siegel zur Bezeugung der Wahrheit mit ihren Siegeln zu bekräftigen.
 
Wir also, der vorgenannte Graf von der Mark, Borghardus von der Brücke, Theodericus von Volmarstein und Albertus von der Horst, bezeugen hiermit, dass wir dieses Schreiben auf Bitten unserer Verwandten, der Edlen Theodericus, Graf von Limburg, seines erstgeborenen Sohnes Johannes und seiner anderen Erben, gesiegelt haben.
 
Geschehen und gegeben zu Dortmund (Tremonie) im Jahre des Herrn 1270, am Tag nach dem heiligen Papst Gregor (13. März).
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== Literatur ==
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