78.624
Bearbeitungen
| Zeile 16: | Zeile 16: | ||
<blockquote> | <blockquote> | ||
Da alles unter der Sonne vergänglich ist, ist Vorsorge getroffen worden, dass getane Handlungen, deren Beständigkeit erwünscht ist, durch die feste Bestätigung von Briefen für ewig gesichert werden. | |||
Daher machen wir, Johannes und Felicitas, die freien Kinder von Heinrich Scucko , allen, zu denen dieses Schreiben gelangt, kund, dass wir in voller und reiflicher Überlegung mit der Zustimmung des Herrn Priesters Helmich, unseres Onkels und rechtmäßigen Vormunds, sowie aller unserer Miterben und Verwandten, in dem Wunsch, unseren Hof in Bovenhausen (Buvinchusen), den unser vorgenannter Vater als Pfand verpfändet hatte, auszulösen, der Kirche der heiligen Katharina in Dortmund (Tremonia) unsere Güter verkauft haben, die in Kirchlinde (Kerclinne) liegen und Scucko-Güter (bona Scuckonis) genannt werden. Dies schließt all ihr Zubehör, Äcker, Wiesen, Weiden, Fischereien, bebaute und unbebaute Ländereien, sowohl in Gestalt von Rasenflächen als auch von Laubbäumen, mit ein, damit sie als reines Eigentum durch Erbrecht auf ewig besessen werden. | |||
Damit unser solcher Verkauf der vorgenannten Kirche noch fester gemacht werde, begaben wir uns zusammen mit unseren Miterben nach Lütgendortmund (Parvam Tremoniam) und an einem rechtmäßigen Ort des geheimen Gerichts vor Winand, dem damals freien Grafen, und den Schöffen desselben Gerichts. Dort haben sowohl wir als auch der vorgenannte Herr Helmich, unser Onkel, Alexander, sein Bruder, und Lisa, ihre Schwester, sowie Hildegard, ihre Schwester, Hinemann und Sigebodo, die Kinder der vorgenannten Hildegard, die besagten Güter abgetreten. | |||
Ebenso hat der vorgenannte freie Graf den Besitz der besagten Güter der oft genannten Kirche der heiligen Katharina durch den königlichen Bann gemäß dem Urteil der Schöffen bekräftigt. | |||
Geschehen an dem vorgenannten Ort im Jahre des Herrn 1268, am dritten Tag vor dem Fest der Geburt der seligen Jungfrau Maria (5. September). | |||
Anwesend waren: | |||
Otto, Propst derselben Kirche | |||
Simon, Priester | |||
Heinrich Sculo | |||
Erenbert von Martene, Ritter | |||
Everhard von Vorneborg | |||
Hildebrand von Rodehem | |||
Walraven, Verwalter von Hukerde | |||
Hermann, Verwalter von Ebdinchove | |||
Arnold, Rektor der Schulen von St. Reinold | |||
Winemar von Bruggenoge | |||
Gerlach von Vrilinchusen | |||
Heinrich von Werne | |||
Gobel, der Herold | |||
und sehr viele andere. | |||
Damit unsere oben beschriebene Tat fest und unerschütterlich bleibt, haben wir veranlasst, dass dieses Schreiben verfasst wird und erbeten und erhalten, dass es mit dem Siegel des erlauchten Herrn Engelbertus, Graf von der Mark (Marcha), in dessen Gericht dies geschah, zusammen mit dem Siegel der ehrenwerten Herren Konsuln von Dortmund (Tremoniensium) beiderseits bekräftigt wird. | |||
</blockquote> | </blockquote> | ||