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Engelbertus, Graf in der Mark (Marcha), entbietet allen, die dieses Schreiben sehen werden, Gruß im Herrn. | |||
Alle sollen wissen, dass wir das Eigentum an unseren Gütern, nämlich dem Hof Langwede (Langved) in der Pfarrei Kastrop (Castorpe) zusammen mit dem Hof, genannt Norddinker (Norththinchere), als Ausgleich für das Eigentum an den Gütern, genannt Holdewic, die bei der Stadt Beckum (Bekehem) liegen, unserem verehrten Herrn Abt Albero der Werdener (Werdinensis) Kirche und dem dortigen Konvent frei zur ewigen Nutzung übertragen haben. | |||
Zum Zeugnis dessen haben wir dieses Schreiben mit unserem Siegel bekräftigen lassen. | |||
Gegeben zu Warendorf (Warenthorpe) im Jahre des Herrn 1268, am 6. Kalenden des Februar (27. Januar). | |||
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