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Urkunde 1019 Mai 3: Unterschied zwischen den Versionen

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Signum Notkeri leodiensis episcopi. Sign. Wichkeri prepositi s. Petri. Sign. Aluoldi s. Gereonis prepositi. Sign. Euezonis prepositi s. Victoris. Sign. Sigezonis prepositi s. Seuerini. Sign. Werinzonis prepositi s. Kuniberti. Sign. Reginhardi capellani. Sign. abbatis Folperti. Sign. abbatis Helie. Sign. Cristiani comitis. Sign. Herimanni defensoris eiusdem Tuitiensis ecclesię. Sign. Adolfi fratris eius. Sign. Gerhardi defensoris domus. Sign. Gerhardi Iuliensis. Sign. Bilisonis comitis. Anno dominicę incarnationis Millesimo XVIIII. Indictione. II. V. nonas Maii. Anno domni Henrici gloriosi imperatoris. XVIII. mei uero episcopatus. XXI. acta sunt hec.  
Signum Notkeri leodiensis episcopi. Sign. Wichkeri prepositi s. Petri. Sign. Aluoldi s. Gereonis prepositi. Sign. Euezonis prepositi s. Victoris. Sign. Sigezonis prepositi s. Seuerini. Sign. Werinzonis prepositi s. Kuniberti. Sign. Reginhardi capellani. Sign. abbatis Folperti. Sign. abbatis Helie. Sign. Cristiani comitis. Sign. Herimanni defensoris eiusdem Tuitiensis ecclesię. Sign. Adolfi fratris eius. Sign. Gerhardi defensoris domus. Sign. Gerhardi Iuliensis. Sign. Bilisonis comitis. Anno dominicę incarnationis Millesimo XVIIII. Indictione. II. V. nonas Maii. Anno domni Henrici gloriosi imperatoris. XVIII. mei uero episcopatus. XXI. acta sunt hec.  
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== Übersetzung der Urkunde ==
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Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Ich, Heribert, allein durch Gottes Gnade Erzbischof von Köln, an alle Gläubigen Gottes, sowohl gegenwärtige als auch zukünftige.
Da Gott unserer Güter nicht bedürftig ist, sondern unserer Rettung begehrt, so bereichern wir ihn keineswegs mit unserer Darbringung, was immer wir von seinen Gaben empfangen und dem Geber alles darbringen, in dem alles ist; sondern wir sorgen für unser ewiges Heil, da die frommen Gelübde der Gläubigen Danksagungen für die ihnen von Gott gewährten Wohltaten sind oder Gebete um zu erlangende Gnaden.
Dies getreu festhaltend und mich sowohl für die mir von Gott gewährten Wohltaten als seinen Schuldner fühlend, als auch im Hinblick auf die Erlangung seiner Gnaden seiner Hilfe bedürftig, mache ich der Gesamtheit der Gläubigen kund, wie ich im Bündnis mit meinem glorreichsten Herrn, Otto III., dem erhabenen römischen Kaiser, mit ihm gemeinsam ein Kloster für Gott dienende Mönche zum Heil unserer Seelen zu erbauen trachtete. Nach dem Hinscheiden desselben seligen Angedenkens habe ich auf eigene Kosten im Kastell der Deutzer eine Kapelle zu Ehren Gottes und unseres Erlösers Jesus Christus und seiner frommsten Mutter, unserer einzigartigen Herrin, der ewigen Jungfrau Maria, erbaut, sowohl zum Heil meiner Seele als auch des genannten Fürsten. Dies glaubend und wissend, dass der Mensch ernten wird, was er sät.
Schließlich haben wir das besagte Kloster von Grund auf erbaut und, nachdem dort heilige Reliquien gesammelt waren, es mit feierlicher Andacht und sehr zahlreicher Teilnahme von Klerus und Volk am 3. Mai geweiht. Und am Tag seiner Weihe haben wir dieser Kirche, dem Hauptaltar des Erlösers der Welt und seiner unversehrten Mutter, zum Nutzen der Brüder, die in diesem Kloster unter klösterlicher Form Christus dienen, Besitzungen und Einkünfte von Feldern, Weinbergen, Kirchen, Zehnten, Wäldern übergeben, die entweder ohne Widerspruch mein Eigentum waren oder mir vom glorreichsten Kaiser wegen der Ungewissheit dieses Lebens für dieses Werk übertragen wurden.
Zuerst von allem haben wir über dem hochheiligen Altar, zum Titel des einzigen Erlösers Christus und seiner ewigen Jungfrau-Mutter, das Klostergebäude mit den umliegenden Klosterwerkstätten dargebracht; sodann das Kastell der Deutzer selbst, nämlich die Türme und Zwischenräume mit dem umliegenden Graben und alles innerhalb des Bereichs. Dies setzen wir mit Gottes und unserer Autorität fest, dass niemals irgendeine von außen stehende weltliche Macht oder irgendeine Person, so erhaben und groß sie auch sei, von nun an unter irgendeinem Vorwand oder durch Gewalt wagen darf, sich etwas in demselben Kastell zuzuschreiben oder es zur Besiedlung anzumaßen. Vielmehr soll es in allem der Herrschaft der Brüder unterworfen sein, und sein Eigentum soll allein den Abt betreffen. Denn so frei und absolut haben wir das gesamte vorgenannte Kastell der Kirche Christi übergeben, dass wir auch wollen und bestimmen, dass seine Klausuren und Schlüssel, das Öffnen und Schließen, vom Abt dieses Ortes und den Brüdern verwaltet werden, damit nicht durch unpassenden Zu- und Abfluss eine immerwährende Menge des Volkes, hereinbrechend, die heiligen Geheimnisse der Armen Christi verwirrt.
Deshalb haben wir auch die Kirche, die in diesem Kastell ist, und ihre Zehnten dem Titel des genannten Altars geschenkt, zusammen mit der Zehntberechtigung der angrenzenden Dörfer, nämlich Calca, Vinza, Roleshove, Polle, Westhove. Von diesen empfängt der Priester keine Zehnten, außer nur von dem bischöflichen Besitz im Deutzer Land. Im Dorf, das Rigemago genannt wird, haben wir demselben Altar zur Präbende der Brüder alle Zehnten von Weinbergen, ob bepflanzt oder zu bepflanzen, Feldern, kultivierten und unkultivierten, von allen Früchten der Erde: Weizen, Spelt, Roggen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten; aber auch von allen Vieh- und Tieren, ebenso von Lein und anderen Dingen, die zehntpflichtig sind. Der Kleriker, der der Kirche und dem Volk dort vorsteht, soll allein die Zehnten erhalten, ja sogar von den oben genannten Zehnten Zehnten empfangen, ausgenommen die Zehnten der Weinberge und auch der Felder, falls sie in Zukunft mit Reben bepflanzt werden. Von diesen erlauben wir keine Zehnten. Zur Wiederherstellung der Kirche gehört nichts zur Sorge des Abtes, außer nur die Pflaster und Türen zu beschaffen.
Wir haben auch dorthin den Hof, der Esuuilre genannt wird, geschenkt, mit der angrenzenden Kirche und der Zehntberechtigung und allem, was dorthin gehört: in Höfen, Gebäuden, Ländereien, kultivierten und unkultivierten, Feldern, Wiesen, Äckern, Weiden, Wäldern, Jagden, Wegen und unwegsamen Pfaden, Ausgängen und Einnahmen, Erworbenem und noch zu Erwerbendem, und allen anderen Zugehörigkeiten.
Einen weiteren Hof und eine Kirche habe ich ebenfalls dorthin übergeben, die Antwilre genannt wird, die mir Graf Baldrich und seine Gemahlin Alela gaben. Außerdem gaben sie selbst demselben Altar am Tag seiner Weihe drei Hufen in Puire und die Zehnten von vier Hufen. Die Zehnten aus unserem kleinen Besitz gehören der Kirche.
Ebenso habe ich demselben Altar die Kirche im Dorf namens Zudendorp mit dem angrenzenden Besitz gegeben, den mir eine Witwe namens Eueza nach dem Tod ihres Mannes Hugo gab. Wir haben auch dem genannten Altartitel den Hof oder Besitz in Merhem, Stochem und Goterswich übergeben, die ich alle durch Prekarie von einem Ritter des Heiligen Petrus, namens Wezelmus, und seiner Gemahlin Meinburga erworben habe. Ebenso habe ich dorthin einen Hof in '''Pilecheim''' und einen anderen Hof in Rothe gegeben, den ich durch Prekarie von einem Benno erworben habe, mit allem, was dazu gehört.
Auch den Hof in Windense, den mir der hochseligen Erinnerung Otto, der erhabene römische Kaiser, mit demselben Recht gab, mit dem er zuvor königlicher Herrschaft unterstand, haben wir demselben Altar mit allen dazugehörigen Zugehörigkeiten übergeben: Gebäuden, Höfen, Ländereien, kultivierten und unkultivierten, Feldern, Wiesen, Äckern, Weinbergen, Weiden, Wäldern, Jagden, Gewässern, Wasserläufen, Mühlen, Fischereien, Wegen und unwegsamen Pfaden, Ausgängen und Einnahmen, Erworbenem und noch zu Erwerbendem und allem, was noch genannt oder gesagt werden kann.
Ferner besaß ich durch Schenkung desselben Kaisers drei weitere Höfe: Wick, Werckinge und Odinge, die ich ebenfalls mit demselben königlichen Recht dorthin übergeben habe. Auch drei weitere Höfe, die mir Graf Baldrich gab: Rinwich, Vellepe und Ellingen, habe ich ebenfalls dorthin gegeben.
Ferner haben wir den Hof und die Kirche im Dorf namens Leichlingen mit all ihren Zugehörigkeiten demselben Altar geschenkt. Aber auch einen weiteren Hof und eine Kirche im Dorf, das Walda genannt wird. In Hatneghen die Kirche und den Hof. Ebenso einen weiteren Hof in Nona und einen weiteren in Scluckenchove. Auch einen weiteren in Eilpe und einen weiteren in Lihte. Auch einen weiteren in Linne und ebenso einen weiteren in Viesch und einen weiteren in Gladebeche. Ebenso einen weiteren in Homere und einen weiteren in Langela, und auch einen weiteren in Bilke.
Dem vorgenannten Altar habe ich auch einen weiteren Hof in Wadenheim gegeben, mit Feldern und Weinbergen, Weiden und Wäldern und jeder nützlichen Zugehörigkeit. Ebenso in Vene die Kirche und den Hof, Felder, Weinberge und Wälder. Und in Bachercho die Weinberge, die ich für mein Jahrgedächtnis bestimmt habe.
Auch den Besitz in Mulena, den mir ein Edler namens Erembert für seine Seele gab, damit wir daraus immer Wein für das heilige Opfer hätten, habe ich mit demselben Recht, mit dem er es besaß, dorthin gegeben: in Feldern und Weinbergen, und jeder Nützlichkeit, und einem Fährschiff auf dem Rhein. Auch das Kastell in Burgela und die Kirche in Zünce mit dem Zehnten. Die Kirche in Anrode mit dem Zehnten. Die Kirche in Seltene mit dem Zehnten. Und die Kirche in Unna habe ich demselben Altar gegeben.
Wenn aber irgendein Kleriker oder Laie oder irgendeine Person diese unsere von unserer Autorität erlassenen und der Frömmigkeit gegenüber Gott geschriebenen Dekrete in irgendeiner Weise für ungültig erklärt, mögen ihn Übel im Verderben ereilen, und der Herr, unser Gott, möge ihn mit doppelter Zerstörung zerschmettern.
Zeichen des Notker, Bischof von Lüttich. Zeichen des Wichker, Propst von St. Peter. Zeichen des Alvold, Propst von St. Gereon. Zeichen des Evezo, Propst von St. Viktor. Zeichen des Sigezo, Propst von St. Severin. Zeichen des Werinzo, Propst von St. Kunibert. Zeichen des Reginhard, Kaplan. Zeichen des Abtes Folpert. Zeichen des Abtes Helie. Zeichen des Grafen Christian. Zeichen des Herimann, Verteidiger derselben Deutzer Kirche. Zeichen seines Bruders Adolf. Zeichen des Gerhard, Verteidiger des Hauses. Zeichen des Gerhard von Jülich. Zeichen des Grafen Biliso.
Geschehen im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1019, Indiktion 2, am 3. Mai. Im Jahr des Herrn Heinrich, des glorreichen Kaisers, dem 18., meines Bischofsamtes dem 21. sind diese Dinge geschehen.
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