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Totschlag an Hannah S.: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Mord am OLG-Teich''', Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S. aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Diese Bezeichnung rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Das Urteil des zweiten Strafverfahrens lautet zudem auf Totschlag, nicht Mord.
Als '''Mord am OLG-Teich''', Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S. aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Diese Bezeichnung rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Während die Tat zunächst tatsächlich als Mord abgeurteilt wurde, lautet das rechtskräftige Urteil aus der ersten Revision jedoch auf Totschlag.


Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.
Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.
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=== 2. Revision ===
=== 2. Revision ===
Am [[10. Mai]] 2024 berichtet der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hat. Die Begründungsfrist lief dafür am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir hat eine 18-seitige Begründung angefertigt, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen möchte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlagsverurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wollte Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., seine Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref> <ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>


Am [[10. Mai]] 2024 berichtet der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hat. Die Begründungsfrist lief dafür am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir hat eine 18-seitige Begründung angefertigt, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen möchte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlagsverurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wird Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., aller Voraussicht nach die Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref> <ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>
Die Staatsanwaltschaft reichte ihren Schriftsatz nie beim Bundesgerichtshof ein. Auf Anfrage des [[WA]] wurde am 25. Februar 2025 bekanntgegeben, dass man den Antrag zurückgezogen habe. Die Anklage begründete die Entscheidung damit, dass man „vor dem Hintergrund des Verbots der ''reformatio in peius'', das eine höhere Strafe als in dem ersten Urteil verbietet, der langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass die angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zeitlich unbefristet ist, zu dem Ergebnis gelangt [sei], dass die Revision nicht durchgeführt werden soll“. Somit wird die Tat rechtskräftig als Totschlag bewertet. Die Angehörigen drückten gegenüber dem Westfälischen Anzeiger ihr Unverständnis über diese Entscheidung aus.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/wir-sind-enttaeuscht-revision-olg-mord-zurueckgezogen-hamm-park-staatsanwaltschaft-dortmund-93593936.html ''„Wir sind enttäuscht“: Revision zu OLG-Mord zurückgezogen – Angehörige bestürzt'']. In: wa.de vom 26. Februar 2025.</ref>


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