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Als '''Mord am OLG-Teich''', Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S. aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Diese Bezeichnung rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Das Urteil des zweiten Strafverfahrens lautet zudem auf Totschlag. | Als '''Mord am OLG-Teich''', Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S. aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Diese Bezeichnung rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Das Urteil des zweiten Strafverfahrens lautet zudem auf Totschlag, nicht Mord. | ||
Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung. | Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung. | ||