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Juden in Hamm: Unterschied zwischen den Versionen

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== Mittelalter und Frühe Neuzeit ==
== Mittelalter und Frühe Neuzeit ==


Schon wenige Jahrzehnte nach der Gründung der Stadt haben in Hamm auch Juden gelebt. Während der Judenverfolgung in den Jahre 1287/88 wurden zwei Jünglinge aus Hamm getötet. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref> Ein Jahrzehnt später findet sich für das Jahr 1298 ein Formular für eine jüdische Eheschließung in Hamm. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref> Am [[15. Juni]] [[1327]] stellte Bischof Gottfried von Osnabrück einen Schutzbrief für zwei Hammer Juden aus, nämlich für Goldschalcus de Hammone, der dafür einen Jahreszins von sechs Solidi zu entrichten hatte, und für Secelinus de Hammone, der einen Zins von 1 Mark zu entrichten hatte.<ref> Eickhoff 1927, S. 165.</ref> [[Graf Engelbert III.]] von der Mark verlieh im Jahre [[1348]] in einem Schutzbriefe den Juden in Unna das gleiche Recht, wie es die Juden in Hamm, Unna und Kamen hatten. Im Jahre [[1350]] wurde Hamm von der großen Pest heimgesucht. Im Zusammenhang mit der Pest im Jahre [[1350]] kam es auch in Hamm zu einer Judenverfolgung. Die Juden wurden aus Hamm verjagt, getötet und verbrannt. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref> Ihre Güter wurden vom Landesherren eingezogen. Aus der Verleihung des Goldenen Opferpfennigs auch der Juden in der Stadt, den König Ruprecht von der Pfalz [[1408]] seiner Schwester Anna von Berg verlieh, geht hervor, dass zu dieser Zeit auch in Hamm wieder Juden ansässig waren.<ref> Eickhoff 1927, S. 165.</ref> Am [[14. März]] [[1419]] schlossen [[Graf Gerhard]] von Kleve und von der Mark, die in Hamm ansässige Ritterschaft und die Stadt Hamm ein Bündnis gegen Herzog Adolf von Kleve. In diesem Zusammenhang sicherte Graf Gerhard am [[13. November]] [[1419]] zu, keinem Juden in der Stadt Hamm Aufenthalt zu gewähren.<ref> ''Ok so en solen bynnen dem Hamme neyne joden wonen, und den en sole wij dar neyne vryheit en bynnen geven''; zitiert nach Overmann: ''Die Stadtrechte der Grafschaft Mark 2. Hamm'', Münster 1903, Nr. 21; vgl. Eickhoff 1927, S. 165. </ref> Dadurch kam es zur zweiten Judenverfolgung in Hamm. Das [[1430]] durch [[Graf Gerhard]] von der Mark mit Genehmigung von Bürgermeister, Rat und der ganzen Gemeinde dem Juden Levy gestattete Wohnrecht auf sechs Jahre stellt eine Ausnahme dar. Vielmehr wurde [[1447]] und [[1462]] das Recht, keine Juden dulden zu müssen, von den jeweiligen Landesherren bestätigt. Erst [[1560]] durften sich wieder Juden in Hamm ansiedeln. [[Hermann Eickhoff|Eickhoff]] führt weiter aus:  
Schon wenige Jahrzehnte nach der Gründung der Stadt haben in Hamm auch Juden gelebt. Während der Judenverfolgung in den Jahre 1287/88 wurden zwei Jünglinge aus Hamm getötet. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref> Ein Jahrzehnt später findet sich für das Jahr 1298 ein Formular für eine jüdische Eheschließung in Hamm. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref> Am [[15. Juni]] [[1327]] stellte Bischof Gottfried von Osnabrück einen Schutzbrief für zwei Hammer Juden aus, nämlich für Goldschalcus de Hammone, der dafür einen Jahreszins von sechs Solidi zu entrichten hatte, und für Secelinus de Hammone, der einen Zins von 1 Mark zu entrichten hatte.<ref> Eickhoff 1927, S. 165.</ref> [[Graf Engelbert III.]] von der Mark verlieh im Jahre [[1348]] in einem Schutzbriefe den Juden in Unna das gleiche Recht, wie es die Juden in Hamm, Unna und Kamen hatten. Im Jahre [[1350]] wurde Hamm von der großen Pest heimgesucht. Im Zusammenhang mit der Pest im Jahre [[1350]] kam es auch in Hamm zu einer Judenverfolgung. Die Juden wurden aus Hamm verjagt, getötet und verbrannt. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref> Ihre Güter wurden vom Landesherren eingezogen.  
 
Für das Jahr 1370 ist die Jüdin Johanna von Hamm in Bielefeld belegt. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref> Und in den Jahren von 1381 bis 1388 sind Verhandlungen zwischen dem Herrn aus [[Haus Heessen]], Dietrich von Volmarstein, und geldverleihenden Juden aus Hamm und Dortmund bekannt. <ref> vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391 </ref>
 
Aus der Verleihung des Goldenen Opferpfennigs auch der Juden in der Stadt, den König Ruprecht von der Pfalz [[1408]] seiner Schwester Anna von Berg verlieh, geht hervor, dass zu dieser Zeit auch in Hamm wieder Juden ansässig waren.<ref> Eickhoff 1927, S. 165.</ref> Am [[14. März]] [[1419]] schlossen [[Graf Gerhard]] von Kleve und von der Mark, die in Hamm ansässige Ritterschaft und die Stadt Hamm ein Bündnis gegen Herzog Adolf von Kleve. In diesem Zusammenhang sicherte Graf Gerhard am [[13. November]] [[1419]] zu, keinem Juden in der Stadt Hamm Aufenthalt zu gewähren.<ref> ''Ok so en solen bynnen dem Hamme neyne joden wonen, und den en sole wij dar neyne vryheit en bynnen geven''; zitiert nach Overmann: ''Die Stadtrechte der Grafschaft Mark 2. Hamm'', Münster 1903, Nr. 21; vgl. Eickhoff 1927, S. 165. </ref> Dadurch kam es zur zweiten Judenverfolgung in Hamm. Das [[1430]] durch [[Graf Gerhard]] von der Mark mit Genehmigung von Bürgermeister, Rat und der ganzen Gemeinde dem Juden Levy gestattete Wohnrecht auf sechs Jahre stellt eine Ausnahme dar. Vielmehr wurde [[1447]] und [[1462]] das Recht, keine Juden dulden zu müssen, von den jeweiligen Landesherren bestätigt. Erst [[1560]] durften sich wieder Juden in Hamm ansiedeln. [[Hermann Eickhoff|Eickhoff]] führt weiter aus:  
<blockquote>''In einem Briefe der Bürgermeister und des Rats von 1604 tun diese kund, daß sie mit Zustimmung der ganzen Gemeinde den Juden Moses und Levy mit ihren Angehörigen auf zwölf Jahre Geleit geben. Nur diese[!] beiden Männer ist es erlaubt, Geld zu leihen und Zinsen zu nehmen. Das Leihgeschäft wird durch besondere Vorschriften genau geregelt. Die Stadt will ihnen bei der Beitreibung der Schuld behilflich sein. Die Juden unterstehen der Gerichtsbarkeit des Rats und des ordentlichen Gerichtes. Für die Zulassung und Vergleitung auf zwölf Jahre zahlen Moses und Levi für sich und ihre Angehörigen 1150 Reichstaler. Nach Ablauf dieser Zeit können sie noch ein Jahr in Hamm bleiben, um ihr ausgeliehenes Geld einzuziehen und ihre Angelegenheiten zu regeln, ohne aber in der Zeit noch Wucher zu treiben''.</blockquote>
<blockquote>''In einem Briefe der Bürgermeister und des Rats von 1604 tun diese kund, daß sie mit Zustimmung der ganzen Gemeinde den Juden Moses und Levy mit ihren Angehörigen auf zwölf Jahre Geleit geben. Nur diese[!] beiden Männer ist es erlaubt, Geld zu leihen und Zinsen zu nehmen. Das Leihgeschäft wird durch besondere Vorschriften genau geregelt. Die Stadt will ihnen bei der Beitreibung der Schuld behilflich sein. Die Juden unterstehen der Gerichtsbarkeit des Rats und des ordentlichen Gerichtes. Für die Zulassung und Vergleitung auf zwölf Jahre zahlen Moses und Levi für sich und ihre Angehörigen 1150 Reichstaler. Nach Ablauf dieser Zeit können sie noch ein Jahr in Hamm bleiben, um ihr ausgeliehenes Geld einzuziehen und ihre Angelegenheiten zu regeln, ohne aber in der Zeit noch Wucher zu treiben''.</blockquote>


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