Urkunde 1723 Januar 23
Johann Dietrich von Neuhoff überlässt am 23. Januar 1723 den Vormündern des minderjährigen von Beverförde zu Werries die im Vergleich von 1713 festgelegten Güter.
Regest
Joan Diederieh von Neuhoff erklärt, dass er gemäß dem Vergleich vom 2. August 1713 seine Güter den Vormündern des minderjährigen von Beverförde zu Werries überlassen und diese, mit Vorbehalt des Quantums oder der Summen, worüber er sich die freie Verfügung vorbehalte, in ihrem Namen in Nutznießung habe, derart, dass nach seinem Tode der Besitz nicht erledigt (vaciret), sondern von den Vormündern fortgesetzt werde. Er fordert diese auf, schon zu seinen Lebzeiten hierfür alle Schritte zu tun, damit nicht von Beverförde von dritter Seite hierin gestört werde. Zeugen: Joan Melchior Rosengarden und Joan Herman Renolt. von Neuhoff siegelt, er und die Zeugen unterschreiben.
Standort
Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Ernst Symann: Die Urkunden des Stadtarchives Wanne-Eickel, 1601 - 1780. Wanne 1929 (Veröffentlichungen des Stadtarchives Wanne-Eickel, Band II Heft 2)