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Urkunde 1640 Juni 4

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Henrich Magnus, Bevollmächtigter Johanns und Heidenreichs, Gebrüder von Westerholt, Domherr zu Hildesheim, resp. Herr zu Engott, Vormünder der Kinder Bernhard Hackforts Freiherrn von Westerholt, insbesondere Burchards von Westerholt, reversiert am 4. Juni 1640 Gotthard von der Recke zu Heessen die Belehnung mit dem Merschhof im Kirchspiel Bockum.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. ↑ A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden