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Urkunde 1603 Juli 4

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Der Offizial des Bischofs von Münster lässt Bernhardina Wulff am 4. Juli 1603 in verschiedene Güter einweisen, die zum Haus Oberwerries gehören.

Regest

Der Offizial des Hofes zu Münster, ordentlicher Richter, befiehlt den Pfarrern in Ahlen und Heessen auf Klage der Bernhardina Wulff, Witwe von Galen, und ihres Sohns Dietrich von Galen zu Bisping und Romberg gegen Dietrich Nehem wegen verweigerter Ablösung von Lasten auf dem Hause Bisping, die Kläger durch den Richter Werner Schloet in Ahlen in verschiedenen zum Haus Werries gehörigen Güter einweisen zu lassen. Der Aussteller siegelt.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden
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