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Urkunde 1594 August 23
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Ludolph von Galen zum Ermelinghof (Ermelinckhuve) erlaubt am 23. August 1594 auch im Namen seiner Frau Margaretha Valcke seinem Zeller Gerdt Kaup, Inhaber von Caups Erbe, und dessen Frau Gertraud, wohnhaft im Kirchspiel Drensteinfurt (Stenforde), Suder Bauerschaft, bei Heinrich Hoymann, Bürger zu Steinfurt, 250 silberne Reichstaler zu leihen. Die jährliche Pension von 2 1/2 Malter (drittehalb Molt) Gerste, Hammer Maß, jeweils zahlbar am 24. August (uf Bartholomei), muss Kaup aus seinem Lehngut nehmen. Ludolf von Galen verspricht, mit seinem Gut für die korrekte Bezahlung der Kornrente einzustehen. Beide Seiten behalten sich ein Kündigungsrecht vor.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten