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Urkunde 1584 Juni 9

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Kaiser Rudolf II. belehnt am 9. Juni 1584 Johann und Jobst von der Recke, Vettern, mit den Freistühlen, wie sie Johann von der Recke (zu Heessen zu Lehen trug. Der Lehneid erfolgt durch den Bevollmächtigten Dr. Desiderius Labbe.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden

Siehe auch