Urkunde 1573 Juli 22
Jost von Galen bekundet am 22. Juli 1573 sich von Gerd Schulte Niermöller 100 Taler geliehen zu haben. U.a. bezeugt dies Hartleff Niermöller, Bürger zu Hamm.
Regest
Jost van Galen, Domherr zu Münster, hat von Gerdt Schulte Niermoller 100 Taler, den Taler zu 26 Schilling, bis kommenden Martini wegen seiner Söhne Johan und Tonies leihweise erhalten. Wird das Kapital an Martini zurückgezahlt, sollen Johan und Tonies zusätzlich zwei Taler erhalten. Geschieht die Rückzahlung nicht, setzt ihnen der Domherr seine vier Morgen Landes am Mühlenweg zum Unterpfand. Dieses Land kann von den Gläubigern so lange genutzt werden, bis das Kapital zurückgezahlt ist. Jost van Galen unterschreibt und siegelt. Zeugen: Othmar Slummer zu Süddinker und Hartleff Niermoller, Bürger zu Hamm.
Standort
Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden, Nr. 1464