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Urkunde 1560 Februar 14

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Der Offizial des geistlichen Gerichtshofs zu Münster bekundet am 14. Februar 1560, dass Jürgen von Hatzfeldt, Domdechant, und Johan von Neheim (Nehem), Domherr zu Münster, samt dem ehrbaren Pfenningmeister Diderich Torck erklärt hätten, dass, nachdem über den Verkauf der Erben und Güter zu Dentrup zwischen den Geschwistern Anna von Lünen (Luenen), Frau des Stiftes Hohenholte (Honholte), und Katharina von Luenen, Konventualjungfer zu Welver als Verkäuferinnen einerseits und Bernd von Beverförde als Ankäufer andererseits Irrungen entstanden wären, nunmehr ein Vertrag dahin abgeschlossen sei, dass Berndt noch 3.000 Goldgulden nachzuzahlen habe. Zugegen waren Gerhardt Lennep, Notar und Gerichtsschreiber und Hinric Wolterman, Diener des Gerichts.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden

Siehe auch

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