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Urkunde 1559 April 10
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Eine Schadloserklärung des Heinrich von Ascheberg an Johann von der Recke, der sich dem Philipp Kerkering gegenüber für 100 Goldgulden verbürgt hatte, datiert auf den 10. April 1559.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 175