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Urkunde 1537 Mai 9
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Evert von der Recke, Amtmann zu Hamm, bekundet am 9. Mai 1537, dass er die in seinem Verwahr befindlichen Siegel und Briefe über die Güter der Katharina Harmen, Witwe von Gert Harmen, und ihrer Kinder, deren Vormund er ist, dem Dietrich Gert von der Recke zu Heessen, der die Güter gekauft hat, nach seiner - Everts - Rückkehr aus Frankreich aushändigen wird.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden