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Urkunde 1532 Mai 4
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Eine Schadloserklärung des Dietrich von der Recke zu Senden an Gerd von der Recke zu Heessen, der sich für ihn bei Borchard Heerden für 100 Gulden verbürgt hatte, datiert auf den 4. Mai 1532.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden