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Urkunde 1532 August 5 a

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Eine Schadloserklärung des Münsterschen Domkapitels an Gerd von der Recke zu Heessen, der sich für dem Dietrich von Heiden, Kommandant von Mühlheim für 2500 Gulden verbürgt hatte, datiert auf den 5. August 1532.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch