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Urkunde 1530 Mai 25
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Die Eheleute Werner und Anna Brechte bekunden am 25. Mai 1530, dass ihnen Evert Fry zu Dalbockum und seine Frau Else für erhaltene 20 Goldgulden eine jährliche Rente von 1 Goldgulden aus dem Vryengute zu Dalbockum mit Einwilligung ihres Stuhlherrn, des Ritters Gerd von der Recke, verschreiben haben. Zeugen waren Herman Siegebrachte, Priester, und Hermannus Clapheck.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden