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Urkunde 1528 Dezember 11

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Gobel von Drechen, Richter und Rentmeister zu Hamm und Rhynern, bekundet, dass Meister Gerd Blasmann allen Ansprüchen an den künftigen Nachlass seines Sohnes Johann zu Gunsten des Klosters Rhynern entsagt hat, wofür Hermann von Blankenborg, Pater des vorgenannten Klosters, Namens desselben, gedachten Johann lebenslänglich Versorgung an Kost und Kleidern versprochen.

Quelle

Digitalisat der Urkunde, Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster, Bestand A 385, Kloster Marienhof, Rhynern

Siehe auch

Anmerkungen