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Urkunde 1526 Juni 7
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Gobel von Drechen, klevisch-märkischer Richter zu Hamm und Rhynern, bekundet am 7. Juni 1526, dass vor ihm im Gericht Johann Walrabe, Sohn des verstorbenen Gerd Walrabe, dem Everd von der Recke und dessen Frau Anna für 400 rheinische Goldgulden seien freien Huffelmanns-Hof zu Norddinker verkauft hat.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Urkunden