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Urkunde 1519 Juni 3

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Johann Rodynckhuß gibt am 3. Juni 1519 Katharinen von Camen, Mutter, und dem Konvente des Klosters Marienhof zu Rhynern eine Platz Landes vor dem Herings-Bome, genannt die Heringsbreite, tauschweise für drei Häuser zu Hamm, dem Observanten-Chor gegenüber.

Quelle

Digitalisat der Urkunde, Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster, Bestand A 385, Kloster Marienhof, Rhynern

Siehe auch

Anmerkungen