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Urkunde 1508 Mai 3
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Eine Schadloserklärung der Brüder Godert, Dietrich und Caspar von der Recke zu Heeren an Dietrich von der Recke zu Heessen datiert auf den 3. Mai 1508. Dieser hatte den Brüdern sein freies Gut Boickem im Kirchspiel Bockum geliehen, damit sie daraus dem Johann Brunavent, Bürger zu Werne, einmal 50 und einmal 100 Gulden verschreiben konnten.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 207