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Urkunde 1508 Juni 30

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Der Generalvikar in Münster genehmigt am 30. Juni 1508 einen Neubau der Kapelle auf Haus Ermelinghof.

Regest

Henrich Verinck, ständiger Vikar der Kirche zu Münster, Siegelbewahrer (sigillifer) des Hofes zu Münster und in geistlichen Dingen Generalvikar, auf Geheiß des Dekans und Kapitels der [Dom]kirche zu Münster abgeordneter Kommissar in nachstehender Angelegenheit, gestattet, dass die der Burg Ermelinghof (mermelinchoff!) benachbarte Kapelle (capellam contigue apud castrum) im Kirchspiel Hövel (Hovele), Diözese Münster, zu Ehren der Jungfrau Maria, des Apostels Bartholomäus und der anderen Heiligen gweiht und vor Alter rissig einzustürzen droht, von ihrem jetzigen Platz auf eine andere geeignete Stelle transferiert, neu errichtet und zur Ehre der erwähnten Heiligen geweiht wird unter dem Vorbehalt, dass der Platz der alten Kapelle mit einem Zaun und einer Mauer geschützt werde. Der Aussteller siegelt mit dem Siegel des Hofes Münster.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Ermelinghof, Bestand Ermelinghof, Urkunden

Siehe auch