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Urkunde 1500 April 30
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Eine Schadloserklärung des Heidenreich von Oer gegenüber dem Dietrich von der Recke zu Heessen, der für ihn dem Domvicar Gerd Wismann für geliehene 40 Goldgulden verbürgt hatte, datiert auf den 30. April 1500.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 204