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Urkunde 1496 Juni 18
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Eine Schadloserklärung des Godert von der Recke zu Heren an Dietrich von der Recke zu Heessen, der sich für bei seiner Frau Lise von Drost für 500 Goldgulden verbürgt hatte, datiert auf den 18. Juni 1496.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden