Zum Inhalt springen

Urkunde 1495 Mai 18

Aus HammWiki

Johann Bisschopinck, Richter des Bischofs zu Münster, bekundet am 18. Mai 1495, dass Heinrich Grevinghoff (Hinrich to Grevynckhoue), wohnhaft im Kirchspiel von Uentrop (Untorpe), vor Gericht erschienen ist.

Er erklärt, es sei Streit gewesen zwischen den Jungfrauen zu Überwasser und Gerd von Galen auf der einen Seite und ihm auf der anderen Seite wegen Ungehorsams hinsichtlich seiner Eigenhörigkeit (egedoms ungehorsams), weswegen er im Gefängnis zu Wolbeck (tor Wolbecke) eingesessen hatte. Grevinghoff gelobte, zukünftig gehorsam zu sein, wie es die anderen Eigenhörigen schuldig sind. Dafür bürgen Hermann Wewell (Weuell) und Schulte Monekehoff.

Zeugen:

  • Johann Ocke, Rentmeister zu Wolbeck
  • Johannes Nysemann, Richter zu Sendenhorst
  • Dirick Smedes, Schreiber

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.