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Urkunde 1494 März 5
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Eine Schadloserklärung des Johann von der Recke zu Drensteinfurt gegenüber dem Dietrich von der Recke, da dieser sich mit vielen anderen bei der Eheberedung den Brüdern Kracht und Johann von Milendunck verbürgt hatte, datiert auf den 5. März 1494.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 216