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Urkunde 1485 Februar 3
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Eine Schadloserklärung des Dietrich von Harmen an Dietrich von der Recke zu Heessen für eine übernommene Bürgschaft von 60 Gulden gegenüber den Domvicarien zu Münster datiert auf den 3. Februar 1485.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 190