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Urkunde 1485 Februar 3

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Eine Schadloserklärung des Dietrich von Harmen an Dietrich von der Recke zu Heessen für eine übernommene Bürgschaft von 60 Gulden gegenüber den Domvicarien zu Münster datiert auf den 3. Februar 1485.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 190

Siehe auch