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Urkunde 1482 Februar 11
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Evert Buttele reversiert am 11. Februar 1482 Gerd von der Recke die Belehnung mit dem Gut zum Kerssenbom, Kirchspiel Rhynern, in Vollmacht für Johann Rodinchus, Johann Sohn. Zeugen: Hartleff von Em, Gerdt Brünynchus, Hermann von Lemego. Siegelankündigung des Ausstellers
Überlieferung
Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das anhängende Siegel ist ab.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden