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Urkunde 1302 Juni 6
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Borchardus, Erzbischof von Magdeburg, und Hyfridus, Bischof von Hildesheim, gewähren einen Ablass von 40 Tagen - eine Urkunde, die in Magdeburg am 6. Juni 1302 ausgefertigt wurde und im Archiv des Klosters Kentrop aufbewahrt wurde.
Datierung
Die lateinische Jahreszahl "m ccc Scdo" der Urkunde ist zu 1302 aufzulösen. Die Wendung "Sexto nonas Junii" meint den 6. Juni, sodass das Datum der Urkunde der 6. Juni 1302 ist.
Quellen
- Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), Nr. 78, pag. 43 [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de