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Urkunde 1300 Dezember 1

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Durch einen in Köln dokumentierten Schiedsspruch vom 1. Dezember 1300 verbleibt Graf Eberhard von der Mark im Lehensbesitz der Stadt Dortmund und der Reichshöfe in Brakel, Westhofen und Elmenhorst.

Regest

Walrave von Montjoie und Valkenburg und Johann von Kuik, Schiedsrichter in den Streitigkeiten des Erzbischofs Wicbold von Köln mit dem Grafen Eberhard von der Mark bestimmen unter anderem: da sowohl der Erzbischof als auch der Graf von der Mark offene Briefe vom König über die Belehnung mit der Stadt Dortmund und ihren Gütern und den Reichshöfen Brakel, Westhofen und Elmenhorst besitzen, so soll der Graf so lange in seinem dortigen Besitz bleiben, bis der König selbst eine Entscheidunbg getroffen hat. [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Karl Rübel: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881, S. 188
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