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Wir, Everhardus, von Gottes Gnaden Bischof von Münster (Monasteriensis), möchten, dass allen Gegenwärtigen und Zukünftigen bekannt sei, dass der Edle Everhardus, Graf und die Burgmannen von der Mark (Marca), und die Bürger in Hamm (Hamme), entflammt von der Nächstenliebe, ein Haus zur Aufnahme von Armen und Kranken bei sich errichtet haben, das sich jedoch in unserer Diözese in der Pfarrei Heessen (Hesen) befindet. Sie baten uns inständig um unsere Zustimmung, damit dort Gottesdienste gefeiert werden können. | |||
Nachdem wir den Rat von Experten eingeholt und die Zustimmung des Archidiakons und des Pfarrers der besagten Kirche erhalten haben, stimmten wir ihrem frommen Wunsch in dieser Weise zu: | |||
Der besagte Graf, die Burgmannen und die Bürger haben einen Hof in Rumpenhorst in derselben Pfarrei, den sie mit ihren Mitteln gekauft haben, der besagten Kirche in Heessen zur Entschädigung geschenkt, damit sie ihn auf ewig besitzen kann. | |||
Der Pfarrer derselben Kirche wird einen Priester in diesem Hospital einsetzen, dem die Verwalter des besagten Hospitals jährlich Einnahmen von fünf Mark gesetzlicher Währung zukommen lassen. | |||
Die Opfergaben am Altar sollen diesem dort zelebrierenden Priester zufallen, dem der Pfarrer in Heessen auch das Öl für die Kranken bereitstellen wird. | |||
Das Hospital wird auch einen Friedhof mit einer Kapelle haben, in der nur die Familienmitglieder dieses Hauses, d. h. die dort wohnen, beerdigt werden. | |||
Sollten die Verwalter des besagten Hospitals in derselben Pfarrei einen Hof oder Äcker kaufen, so wird dafür gesorgt, dass dem Pfarrer und der Kirche keine Abstriche an den Messopfern und anderen Rechten gemacht werden. Auch die Rechte des Archidiakons an den Synodalen, die von Rechts wegen geschützt sein sollen, bleiben gewahrt. | |||
Wir haben dies alles zur Erinnerung schriftlich festhalten lassen, damit hierüber kein Zweifel aufkommt, und wir haben veranlasst, es mit unserem Siegel zu bekräftigen. | |||
Gegeben zu Wolbeck (Walb(eke)), im Jahre des Herrn 1280, an den Kalenden des April (1. April). | |||
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