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Urkunde 1273 Mai 29: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Domkapitel zu Münster, das zur einmütigen Wahl eines Bischofs bisher nicht hatte gelangen können, wählt am [[29. Mai]] [[1273]] zur Beseitigung der dadurch entstandenen öffentlichen Unischerheit den Grafen Otto von Tecklenburg zum Stiftsverweser und setzt ihm einen Regentschaftsrat zur Seite, dem auch [[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] angehört.
Das Domkapitel zu Münster, das zur einmütigen Wahl eines Bischofs bisher nicht hatte gelangen können, wählt am [[29. Mai]] [[1273]] zur Beseitigung der dadurch entstandenen öffentlichen Unischerheit den Grafen Otto von Tecklenburg zum Stiftsverweser und setzt ihm einen Regentschaftsrat zur Seite, dem auch [[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] angehört.


== Wortlaut ==
== Wortlaut ==
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach Philippi/Bär zitiert: <ref> vgl. Philippi/Bär: Osnabrücker Urkundenbuch. Band III. Die Urkunden der Jahre 1251-1280. Osnabrück 1899. S. 340 </ref>
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach Philippi/Bär (S.340) zitiert: <ref> vgl. Philippi/Bär: Osnabrücker Urkundenbuch. Band III. Die Urkunden der Jahre 1251-1280. Osnabrück 1899. S. 340 </ref>


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