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Wir, Engelbertus, Graf von der Mark (Marcka), machen allen, die dieses Schreiben sehen werden, kund und erkennen hiermit schriftlich an, dass die Ritter Theodericus und Lubbertus, die Brüder von Utinchoven, dem Edlen Herrn Otto, Graf von Geldern (Gelrensi), unserem geliebten Verwandten, ihren Hof in Sunchem angeboten und abgetreten haben, der ihr freies Eigentum ist und hundertfünfzig Mark legaler Kölner Pfennige wert ist. | |||
Innerhalb eines Jahres werden die besagten Brüder dem genannten Herrn Grafen aus ihren eigenen Gütern fünfzig Mark derselben Währung geben, die sie nicht schuldig waren, und sie werden demselben Herrn Grafen von Geldern alle Mängel ausgleichen. Und dass der vorgenannte Hof in Sunchem und die anderen Güter, die dem oft genannten Herrn Grafen für fünfzig Mark abzutreten sind, ihr freies Eigentum sind, und dass sie ihm dafür ein Jahr und einen Tag Gewährleistung leisten und sie frei von jeder Anfechtung machen werden, dafür bürgen wir für dieselben Brüder mit dem Inhalt dieses Schreibens. | |||
Gegeben im Jahre des Herrn 1269, am Tag des heiligen Bischofs Severin. | |||
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