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Urkunde 1265 Mai 29: Unterschied zwischen den Versionen

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[in Arbeit]
Diese Censuales (Zinsleute) zahlen Zinsen an St. Ludgerus (Ludghero) als Dienstleute:
 
In Gelsenkirchen (Gelstenkerken):
 
Albertus und sein Bruder Henricus
 
Hermannus und sein Bruder Hardungus
 
Arnoldus und Herburga
 
Hartlevus und Herburga
 
Hardungus
 
Henricus Vlat
 
und alle Kinder von Udelhindis.
 
In Wulfrode (Wulfrode):
 
Alheidis, Witwe von Wylandus, ihre Kinder und ihre Schwestern und deren Kinder.
 
In Kostenberg (Costenberch):
 
Christina, Witwe von Wulbero, und ihre Kinder
 
Yendrudis und ihre Kinder.
 
Desgleichen die Kinder von Henricus Ruffus und Alheidis.
 
Desgleichen in Wulfrode: Conradus im Lehen.
 
In Hettenscheid (Hetterscheyda):
 
Arnoldus und seine Kinder
 
Wendelberga und ihre Kinder.
 
Desgleichen: Wyndrudis und ihre Kinder.
 
Johannes von Thechusen und sein Bruder und seine Schwester und die Kinder seiner Schwester.
 
In Vlentersbach (Vlandersbeke):
 
Euerwinus und seine Brüder und Schwestern
 
Theodericus Scade und seine Brüder.
 
Desgleichen: Alheidis und ihre Kinder.
 
In Bottrop (Bucelinchusen):
 
Bertheldis und ihre Kinder
 
Walberga und ihre Kinder.
 
Im Egelmar (Egelmaris):
 
Gertrudis und ihre Kinder.
 
In der Pfarrei Homberg (Hoemberghe):
 
Zwei Kinder von Konegundis.
 
In Velberich (Velbrechte):
 
Jordanus und seine Brüder und die Kinder seiner Schwester
 
Everhardus, Methildis und Elisabeth, Verwandte von Jordanus.
 
In Kirchberg (Kirberghe):
 
Heydendrudis und ihre Kinder.
 
In Abbetrode (Abbetrode):
 
Yliana und ihre Kinder.
 
Desgleichen: Wendelberga und ihre Söhne Everhardus und Johannes.
 
In Schöler (Scholere):
 
Ecbertus, Glöckner, und sein Bruder Alibrandus.
 
In Buelmen (Buelmen):
 
Alibrandus in der Mühle
 
Wynandus und seine Ehefrau und ihre Kinder.
 
Im Lehen: Methildis und ihr Bruder und sein Kind, und ihre Schwester in Eynere.
 
Desgleichen in Mesewinkele: Die Frau von Wynandus und ihre Kinder.
 
Desgleichen in Enniger (Eynere): Die Frau von Ludovicus und ihre Brüder von Steinbeck (Steynbeke), Alheidis und ihre Kinder.
 
In Medeme:
 
Gertrudis, Ehefrau von Mennekinus, ihre Schwester und die Kinder ihrer Schwester.
 
In Gerixheim (Gerixhem):
 
Elburga und ihr Sohn Godefridus und ihr Bruder.
 
In Gotensheim (Gotenshem):
 
Henricus, Theodericus, die Ehefrau von Theodericus und die Kinder von Alheidis, Bertheldis und ihr Sohn Henricus.
 
In Breidencheid (Bredenscheyde):
 
Godefridus dux und seine Brüder und Schwestern.
 
In Werden (Werdina):
 
Wynandus und seine Brüder
 
Wynandus der Lange
 
Hermenricus
 
Bruno und die Ehefrau von Bruno und ihre Kinder
 
Bertoldus von Böddinghausen (Bodinsuelde) und seine Schwester und die Kinder der Schwester
 
Bertoldus von Schwerte (Suendert) und seine Schwestern von Birkede
 
Ida, Hildegundis und ihre Kinder.
 
In Dandenart:
 
Appollonius, Didradis von Bardberg.
 
In Grüntenscheid (Grunten scheyde):
 
Der Bruder von Thitbertus, genannt rex.
 
Vrideburgis und ihre Tochter auf Gansfort (Gansewart).
 
Bei Wulfrode: Walbero, Schmied, und sein Onkel Amilius.
 
In Rucelinchusen:
 
Herburga und ihre Kinder.
 
Alheidis von Vlentersbach (Vlandersbeke) aus der Mühle und ihre Kinder.
 
Desgleichen: Der Kämmerer von Werden hat zwei Brüder, die er unserer Herrin B. verkauft hat, die in Beck (Beke) wohnen und die wir im Lehen haben.
 
Desgleichen: Graf Engelbertus von der Mark (Marka) hat diese Leute dem ehrwürdigen Herrn Abt Albero und der Werdener Kirche durch einen rechtmäßigen Kaufvertrag für fünfzig Mark gültiger Münze abgetreten.
 
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Engelbertus, Graf von der Mark (Marka), an alle, zu denen dieses Schreiben auf ewig gelangt.
 
Alle Angelegenheiten, die in einem festen Zustand bleiben sollen, werden durch das Zeugnis von Schriften beständiger gemacht. Deshalb sollen sowohl die Nachkommen als auch die Gegenwärtigen wissen, dass wir die Leute, die Graf Otto, unser Bruder seligen Angedenkens, von Ritter Johannes von Kotheusen (Cothusen) und seinem Sohn Gerhardus und ihren Erben erworben hat, dem ehrwürdigen Herrn Abt Albero und dem Konvent von Werden (Werdinensis) für die Summe von fünfzig Mark mit der Zustimmung und dem Willen unserer Erben abgetreten haben.
 
Dies unter dem Versprechen: Sollte der besagte Johannes oder einer seiner Erben sich an den besagten Leuten etwas anmaßen oder sie in irgendeiner Weise belästigen, so werden wir nicht davon ablassen, sie jetzt wie auch in Zukunft zu verteidigen und ihnen helfend beizustehen. Sollte sich jedoch einer der besagten Leute von seinem Recht trennen wollen, werden wir und unsere Nachkommen ihn zwingen, sein Recht anzuerkennen.
 
Darüber hinaus werden die oft genannten Leute unter unserer Vogtei bleiben, wie auch andere, die unserer Herrschaft unterstellt sind.
 
Und damit dies fest und unerschütterlich bleibt, haben wir dieses Schreiben mit der Bestätigung unseres Siegels bekräftigen lassen.
 
Dies geschah in Werden (Werdina) vor diesen Zeugen: Stephan von Scheven, Heinrich von Eickenscheid (Ekenschede), Gerlachus von Lütkenhoven (Luttekenhowe) und Buchgerus von Benesheim, Ritter. Philippus, Sohn des Vogts, Wicelo, Verwalter von Barichofen (Barichouen) und sehr viele andere.
 
Gegeben im Jahre des Herrn 1265, am Freitag innerhalb der Pfingstoktav.
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