Urkunde 1226 Februar 19: Unterschied zwischen den Versionen

 
Zeile 15: Zeile 15:
[Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit]. H(enricus), von Gottes Gnaden König der Römer und stets Augustus, seinem geliebten Fürsten, dem Abt von Werden (Werdinensi), sowie dem Konvent desselben Ortes, seine Gnade und alles Gute.
[Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit]. H(enricus), von Gottes Gnaden König der Römer und stets Augustus, seinem geliebten Fürsten, dem Abt von Werden (Werdinensi), sowie dem Konvent desselben Ortes, seine Gnade und alles Gute.


Gerechten Wünschen der Bittsteller geziemt es der königlichen Majestät, leicht zuzustimmen und die Gelübde, die vom Pfad der Vernunft nicht abweichen, wirksam zu erfüllen. Deshalb soll die gegenwärtige Zeit und die Nachwelt wissen, dass wir, geneigt von gerechten Bitten, die Vogteien über fünf Höfe, nämlich Lüdinghausen (Ludinchuson), Eichholz (Eycholte), Nordkirchen (Nortkirken), Seelscheid (Seleheym) und Werne, die der gottlose '''Friedrich, einst Graf von Isenberg''', von eurer Kirche als Lehen innehatte, ihm vor uns durch Urteil aberkannt und auf eure Kirche nach eurer Behauptung rechtmäßig übergegangen sind, wie ihr die genannten Vogteien selbst rechtmäßig besitzt, euch mit königlicher Autorität zu bestätigen beschlossen haben und sie mit dem Schutz dieses Schreibens bekräftigen. Wir untersagen nichtsdestoweniger strengstens, dass jemand von den Gegenwärtigen oder Zukünftigen, Äbten oder Prälaten eurer Kirche, es wagt, die genannten Vogteien von eurer Kirche zu entfremden.
Gerechten Wünschen der Bittsteller geziemt es der königlichen Majestät, leicht zuzustimmen und die Gelübde, die vom Pfad der Vernunft nicht abweichen, wirksam zu erfüllen. Deshalb soll die gegenwärtige Zeit und die Nachwelt wissen, dass wir, geneigt von gerechten Bitten, die Vogteien über fünf Höfe, nämlich Lüdinghausen (Ludinchuson), Eichholz (Eycholte), Nordkirchen (Nortkirken), Selm (Seleheym) und Werne, die der gottlose '''Friedrich, einst Graf von Isenberg''', von eurer Kirche als Lehen innehatte, ihm vor uns durch Urteil aberkannt und auf eure Kirche nach eurer Behauptung rechtmäßig übergegangen sind, wie ihr die genannten Vogteien selbst rechtmäßig besitzt, euch mit königlicher Autorität zu bestätigen beschlossen haben und sie mit dem Schutz dieses Schreibens bekräftigen. Wir untersagen nichtsdestoweniger strengstens, dass jemand von den Gegenwärtigen oder Zukünftigen, Äbten oder Prälaten eurer Kirche, es wagt, die genannten Vogteien von eurer Kirche zu entfremden.


Es soll also keinem Menschen erlaubt sein, diese Seite unserer Bestätigung zu verletzen oder ihr durch vermessenes Wagestück entgegenzuwirken. Sollte aber jemand dies versuchen, so wisse er, dass er unsere königliche Majestät schwer beleidigt hat.
Es soll also keinem Menschen erlaubt sein, diese Seite unserer Bestätigung zu verletzen oder ihr durch vermessenes Wagestück entgegenzuwirken. Sollte aber jemand dies versuchen, so wisse er, dass er unsere königliche Majestät schwer beleidigt hat.
78.624

Bearbeitungen