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Urkunde 1325 August 10: Unterschied zwischen den Versionen

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Wedekind van den Staden und seine Söhne Wedekind, Everhardus, Herman, Gobelinus und Henrich verkaufen am 10. August 1325 der Äbtissin und dem Konvent der [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] ihr Gut zur Geithe (to der Ghethene).
Wedekind van den Staden und seine Söhne Wedekind, Everhardus, Herman, Gobelinus und Henrich verkaufen am [[10. August]] [[1325]] der Äbtissin und dem Konvent der [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] ihr Gut zur Geithe (to der Ghethene).


Als Zeugen und Siegeler der Urkunde treten auf:
Als Zeugen und Siegeler der Urkunde treten auf:
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