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Am 15. Juni 1467 schreibt Herzog Johann von Kleve an seine Amtsleute, Richter und Rentmeister in den Ämtern von Hamm, Unna und Kamen und stellt das [[Kloster Kentrop]] unter besonderen Schutz hinsichtlich des Holzes aus den klösterlichen Besitzungen. Der Diebstahl von Brenn- und Zimmerholz aus dem Klostereigentum wird von ihm mit einer Strafe von 5 rheinischen Gulden belegt. | Am [[15. Juni]] [[1467]] schreibt Herzog Johann von Kleve an seine Amtsleute, Richter und Rentmeister in den Ämtern von Hamm, Unna und Kamen und stellt das [[Kloster Kentrop]] unter besonderen Schutz hinsichtlich des Holzes aus den klösterlichen Besitzungen. Der Diebstahl von Brenn- und Zimmerholz aus dem Klostereigentum wird von ihm mit einer Strafe von 5 rheinischen Gulden belegt. | ||
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