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Urkunde 1467 Juni 15 a: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 15. Juni 1467 schreibt Herzog Johann von Kleve an seine Amtsleute, Richter und Rentmeister in den Ämtern von Hamm, Unna und Kamen und stellt das [[Kloster Kentrop]] unter besonderen Schutz hinsichtlich des Holzes aus den klösterlichen Besitzungen. Der Diebstahl von Brenn- und Zimmerholz aus dem Klostereigentum wird von ihm mit einer Strafe von 5 rheinischen Gulden belegt.
Am [[15. Juni]] [[1467]] schreibt Herzog Johann von Kleve an seine Amtsleute, Richter und Rentmeister in den Ämtern von Hamm, Unna und Kamen und stellt das [[Kloster Kentrop]] unter besonderen Schutz hinsichtlich des Holzes aus den klösterlichen Besitzungen. Der Diebstahl von Brenn- und Zimmerholz aus dem Klostereigentum wird von ihm mit einer Strafe von 5 rheinischen Gulden belegt.


== Datierung ==
== Datierung ==
78.624

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