ACHTUNG! Wegen der Umstellung auf eine neue Software-Version wird das HammWiki am Freitag und Samstag (22./23. August 2025) zeitweilig nur lesend zur Verfügung stehen.

Urkunde 1407 März 12: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 11: Zeile 11:
Ins Hochdeutsche übersetzt lautet die Urkunde wie folgt:
Ins Hochdeutsche übersetzt lautet die Urkunde wie folgt:
<blockquote>
<blockquote>
Ich, Wilhelm, Graf zu Limburg und Herr zu Broich, bekenne öffentlich für mich und meine Erben, dass es mit meinem guten Willen geschehen ist, dass Elisabeth von Limburg, Frau von Volmerstein, meine Schwester, und Johann und Neize, ihre Kinder, elf schwere rheinische Goldgulden Geldes, erblich nach Ausweisung eines darüber sprechenden Briefes, aus dem Hof zu Heessen mit seiner Zugehörigkeit an Elisabeth von Westwig, Äbtissin zu Kentrop, und dem ganzen Konvent und ihren Nachkommen verkauft haben. Dies geschieht, da der vorgenannte Hof zu Heessen mit seiner Zugehörigkeit von mir zu Lehen geht. Und ich, Wilhelm, Graf, der Vorgenannte, und meine Erben sollen und wollen der vorgenannten Äbtissin, dem Konvent und ihren Nachkommen Gewähr leisten, wo und wann immer einer der vorgenannten elf Gulden benötigt wird, ohne irgendeine Arglist oder Verzögerung. Zum Zeugnis der Wahrheit habe ich, Wilhelm, Graf zu Limburg und Herr zu Broich, mein Siegel für mich und meine Erben an diesen Brief gehängt. Gegeben im Jahre des Herrn 1407, am Tag des Heiligen Gregor.
Ich, Wilhelm, Graf zu Limburg und Herr zu Broich, bekenne öffentlich für mich und meine Erben, dass es mit meinem guten Willen geschehen ist, dass Elisabeth von Limburg, Frau von Volmerstein, meine Schwester, und Johann und Neize, ihre Kinder, elf schwere rheinische Goldgulden Geldes, erblich nach Ausweisung eines darüber sprechenden Briefes, aus dem Hof zu Heessen mit seiner Zugehörigkeit an Elisabeth von Westwick, Äbtissin zu Kentrop, und dem ganzen Konvent und ihren Nachkommen verkauft haben. Dies geschieht, da der vorgenannte Hof zu Heessen mit seiner Zugehörigkeit von mir zu Lehen geht. Und ich, Wilhelm, Graf, der Vorgenannte, und meine Erben sollen und wollen der vorgenannten Äbtissin, dem Konvent und ihren Nachkommen Gewähr leisten, wo und wann immer einer der vorgenannten elf Gulden benötigt wird, ohne irgendeine Arglist oder Verzögerung. Zum Zeugnis der Wahrheit habe ich, Wilhelm, Graf zu Limburg und Herr zu Broich, mein Siegel für mich und meine Erben an diesen Brief gehängt. Gegeben im Jahre des Herrn 1407, am Tag des Heiligen Gregor.
</blockquote>
</blockquote>


78.624

Bearbeitungen

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.

Navigationsmenü