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===Wahlplakate=== | ===Wahlplakate=== | ||
Teilnehmende Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelpersonen | Teilnehmende Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelpersonen dürfen ab dem 2. August 2025 Plakate im Stadtgebiet anbringen. Eine Begrenzung für diese gibt es nicht. | ||
===Sonstiges=== | ===Sonstiges=== | ||