16.975
Bearbeitungen
| Zeile 41: | Zeile 41: | ||
==== Ausnahmen für die Bezirksvertretungen ==== | ==== Ausnahmen für die Bezirksvertretungen ==== | ||
Eine Ausnahme für die Prozent-Hürde Befreiung betrifft die sieben zu wählenden Bezirksvertretungen in Hamm. Hier gilt seit der Kommunalwahl 2020 eine 2,5-%-Hürde, die mindestens erreicht werden muss. | Eine Ausnahme für die Prozent-Hürde Befreiung betrifft die sieben zu wählenden Bezirksvertretungen in Hamm. Hier gilt seit der Kommunalwahl 2020 eine 2,5-%-Hürde, die mindestens erreicht werden muss. | ||
===Wahlberichtigte, Wählbarkeit, Anzahl der Mandatsträger=== | |||
Das Mindestalter für die Wahlberechtigung betrug 16 Jahre und für die Wählbarkeit 18 Jahre. Wahlberechtigt waren Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der [[Stadt Hamm]] waren 58 sowie für die sieben [[Bezirksvertretung|Bezirksvertretungen]] je 19. | |||
=== Wahl der Vertreter des Stadtrates === | === Wahl der Vertreter des Stadtrates === | ||