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Ab Anfang Juli sollen die ehemalige Schreinerei, die alte Schmiede (Asbestfund), der Kühlturm, Schachthalle und Förderturm von Schacht Heinrich (fehlende Standsicherheit) sowie das QdA-Zentrum zurückgebaut werden, da sie nicht unter Denkmalschutz stehen und keiner Nachnutzung zugeführt werden können. Die Arbeiten sollen [[2026]] beendet sein. Entsprechende Pläne stellte Thomas Middelmann von RAG Montan Immobilien am Rande des Herringer Neujahrsempfangs in der Aula der Jahnschule mit.<ref>Stefan Gehre: [https://www.wa.de/hamm/herringen-ort370529/rag-kuendigt-weitere-rueckbauarbeiten-auf-heinrich-robert-an-92819909.html „CreativRevier Heinrich Robert: zweite große Abrissphase im Sommer“] in: wa.de vom 7. Februar 2024</ref> | Ab Anfang Juli sollen die ehemalige Schreinerei, die alte Schmiede (Asbestfund), der Kühlturm, Schachthalle und Förderturm von Schacht Heinrich (fehlende Standsicherheit) sowie das QdA-Zentrum zurückgebaut werden, da sie nicht unter Denkmalschutz stehen und keiner Nachnutzung zugeführt werden können. Die Arbeiten sollen [[2026]] beendet sein. Entsprechende Pläne stellte Thomas Middelmann von RAG Montan Immobilien am Rande des Herringer Neujahrsempfangs in der Aula der Jahnschule mit.<ref>Stefan Gehre: [https://www.wa.de/hamm/herringen-ort370529/rag-kuendigt-weitere-rueckbauarbeiten-auf-heinrich-robert-an-92819909.html „CreativRevier Heinrich Robert: zweite große Abrissphase im Sommer“] in: wa.de vom 7. Februar 2024</ref> | ||
== Umwelt == | |||
Im Nordwesten des Plangebiets, wo ein Gewerbegebiet eingerichtet werden soll, im denkmalgeschützten Zechenpark sowie im Bereich des neuen Sicherungs- und Landschaftsbauwerks wurden Brutreviere der geschützten Nachtigall nachgewiesen. Um diese Lebensräume zu erhalten, sind laut Gutachtern Ausgleichsmaßnahmen angeraten. Konkret soll ein etwa 7.000 Quadratmeter großer Teilbereich in eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft umgewidmet werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, störende Eingriffe in das angrenzende Brutrevier zu vermeiden und den Lebensraumverlust im Zechenpark auszugleichen. | |||
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen muss außerhalb der Brutzeiten (15. März bis 31. Juli) erfolgen. Zusätzlich sollen auf der Ausgleichsfläche drei Flachgewässer angelegt werden, um weiteres Potenzial für Brutreviere der Nachtigall zu schaffen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen bestehen laut Gutachten keine artenschutzrechtlichen Bedenken gegen das geplante Gewerbegebiet.<ref>Stefan Gehre: [https://www.wa.de/hamm/herringen-ort370529/auflagen-fuer-neues-gewerbegebiet-in-hamm-durch-nachtigall-92761053.html „Wie ein kleiner Vogel ein Gewerbegebiet im Westen Hamms beeinflusst“] in: wa.de vom 6. Januar 2024</ref> | |||
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