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(→Verwaltung: Ergänzung zur Einrichtung der Kriegs- und Domänenkammer in Hamm - inkl. Quelle) |
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* Mit dem Datum des [[6. November]] genehmigt Friedrich II., der Große, König von Preußen, die Errichtung eine [[Kriegs- und Domänenkammer|Kriegs- und Domänenkammerdeputation]] für die Grafschaft Mark, Lippstadt, Soest und die Börde. | * Mit dem Datum des [[6. November]] genehmigt Friedrich II., der Große, König von Preußen, die Errichtung eine [[Kriegs- und Domänenkammer|Kriegs- und Domänenkammerdeputation]] für die Grafschaft Mark, Lippstadt, Soest und die Börde. Zum Präsidenten der neuen Behörde wird Herr von Derschau ernannt. Der bisherige Vizedirektor bei der klevischen Kriegs- und Domänenkammer, Herr Wermuth, wird zum ersten Direktor der Kammer in Hamm ernannt, der Kriegs- und Domänenrat, Herr Müller, wird zweiter Kammerdirektor. Des weiteren werden der bisherige Oberbergvogt aus Hagen, Herr Mähler, der klevische Kammerreferendar, Herr von Hymmen, sowie die Herren Jüchen, Wülffink, Kühlenthal und Hennick zu Rendanten der zwei Hauptkassen und zu Hofräten bestimmt. <ref> Kayserliche Oberpostzeitung Reichsamts zu Cölln. Nr. 186 vom 22. November 1766. siehe [https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/7435567 zeitpunkt.nrw] </ref> | ||
== Militär == | == Militär == | ||