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Urkunde 1518 März 15: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Evert von der Mark, Amtmann zu Schwerte, macht bekannt, dass ihm Abt Johann erlaubt hat, sein Lehngut Northof im Amt Hamm, Gericht Pelkum, mit 400 Goldgulden zu belasten und daraus dem Rentmeister in Hamm Werner Brechten eine Jahresrente auszusetzen. Die Ablöse soll innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Es siegelt der Aussteller. == Standort == Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland <ref> AA 0544 / Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 1239 <…“)
 
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Evert von der Mark, Amtmann zu Schwerte, macht bekannt, dass ihm Abt Johann erlaubt hat, sein Lehngut Northof im Amt Hamm, Gericht Pelkum, mit 400 Goldgulden zu belasten und daraus dem [[Rentei Hamm|Rentmeister]] in Hamm Werner Brechten eine Jahresrente auszusetzen. Die Ablöse soll innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Es siegelt der Aussteller.
Evert von der Mark, Amtmann zu Schwerte, macht am [[15. März]] [[1518]] bekannt, dass ihm Abt Johann erlaubt hat, sein [[Gut Nordhof|Lehngut Northof]] im Amt Hamm, Gericht Pelkum, mit 400 Goldgulden zu belasten und daraus dem [[Rentei Hamm|Rentmeister]] in Hamm Werner Brechten eine Jahresrente auszusetzen. Die Ablöse soll innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Es siegelt der Aussteller.


== Standort ==
== Standort ==
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