Zentrale Unterbringungseinrichtung (Uentrop): Unterschied zwischen den Versionen

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== Zweck ==
== Zweck ==
Zentrale Unterbringungseinrichtungen dienen in Nordrhein-Westfalen der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), wo sie regulär maximal drei Monate verbleiben, bis sie in andere Kommunen vermittelt werden.  
Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) dienen in Nordrhein-Westfalen der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). In einer ZUE sollen sie anschließend regulär maximal drei Monate verbleiben, bis sie in andere Kommunen vermittelt werden.  


Auf bundesdeutscher Ebene schreibt § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) die zentrale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als Regelfall vor. Sie sind in § 9 der nordrhein-westfälischen Ausländerwesen-Zuständigkeitsverordnung (ZustAVO) für das Land NRW näher geregelt.
Auf bundesdeutscher Ebene schreibt § 53 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) die zentrale Unterbringung in solchen Gemeinschaftsunterkünften als Regelfall vor. Sie sind in § 9 der nordrhein-westfälischen Ausländerwesen-Zuständigkeitsverordnung (ZustAVO) für das Land NRW näher geregelt.


== Kapazität und Angebote ==
== Kapazität und Angebote ==