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Aufgrund der psychischen Verfassung des Beschuldigten strebte die Staatsanwaltschaft Dortmund keinen normalen Strafprozess an, sondern die unmittelbare und dauerhafte Unterbringung und Therapie des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Im September 2022 beantragte sie deshalb beim Dortmunder Schwurgericht die Durchführung eines „Sicherungsverfahrens“, bei dessen Anwendung Straftäter ohne Strafverfahren langfristig in einer entsprechenden Klinik untergebracht werden können.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/hshl-hamm-amok-taeter-kein-mordprozess-messer-staatsanwaltschaft-psychisch-krank-tote-forensik-91792162.html Wa.de vom 16. September 2022]</ref> | Aufgrund der psychischen Verfassung des Beschuldigten strebte die Staatsanwaltschaft Dortmund keinen normalen Strafprozess an, sondern die unmittelbare und dauerhafte Unterbringung und Therapie des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Im September 2022 beantragte sie deshalb beim Dortmunder Schwurgericht die Durchführung eines „Sicherungsverfahrens“, bei dessen Anwendung Straftäter ohne Strafverfahren langfristig in einer entsprechenden Klinik untergebracht werden können.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/hshl-hamm-amok-taeter-kein-mordprozess-messer-staatsanwaltschaft-psychisch-krank-tote-forensik-91792162.html Wa.de vom 16. September 2022]</ref> | ||
Der Prozess gegen Markus R. begann am 8. Dezember 2022 vor dem Dortmunder Schwurgericht. Es sind zunächst acht Sitzungstermine angesetzt. Es wird keinen herkömmlichen Mordprozess geben, sondern das von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. | Der Prozess gegen Markus R. begann am 8. Dezember 2022 vor dem Dortmunder Schwurgericht. Es sind zunächst acht Sitzungstermine angesetzt. Es wird keinen herkömmlichen Mordprozess geben, sondern das von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. | ||
R. räumte die Tat am 14. Dezember bei Gericht ein und äußerte sein Bedauern. Er bekräftigte, dass sein Motiv darin bestanden habe, dass er Rache an einem „Clan“ nehmen wollte, von dem er sich verfolgt gefühlt und der ihn abgehört und gefilmt haben soll. Dieser Clan soll nach seiner Auffassung auch in die psychiatrischen Klinik hineingewirkt habe, in der er sich kurz vor der Tat befand, weshalb er sich selbst entlassen habe. Auf die Nachfrage der Staatsanwältin, ob er noch heute an die Existenz dieses Clans glaubt, antwortete er: „Auf jeden Fall“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hshl-amoklauf-hamm-angreifer-spricht-vor-gericht-wollte-rache-91975810.html Martin von Braunschweig: „HSHL-Amoklauf: Jetzt spricht der Angreifer – ‚Wollte Rache’“ in: Wa.de vom 14. Dezember 2022]</ref> | |||
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